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Darf mich Künstliche Intelligenz entlassen?

In der Schweiz ist Künstliche Intelligenz im Arbeitsprozess kaum reguliert. 🚫 Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind Arbeitnehmer hier weniger gut geschützt. Die EU hat mit dem AI Act strengere Richtlinien eingeführt, die KI-Systeme nach Risikoklassen bewerten und hohe Standards für den Einsatz in HR setzen. Die Schweiz hat einen anderen, technologieneutralen Ansatz gewählt. Das heisst, was bisher nach dem Arbeitsgesetz nicht erlaubt war, ist es auch mit dem Einsatz von KI-Technologien nicht. Das gilt zum Beispiel für die Überwachung von Mitarbeitenden. Im Umkehrschluss heisst das aber auch, dass Kontrollen, die bisher ohne KI schon erlaubt sind, auch mit Hilfe von KI durchgeführt werden dürfen. Wegen der fehlenden KI-spezifischen Regulierung ist im Moment das Schweizer Datenschutzgesetz der wichtigste Rahmen für KI-Einsätze im HR. Für Personalentscheide mit KI ist die Einwilligung der Bewerbenden nötig. Liegt keine Einwilligung vor, können Bewerbende verlangen, dass ein Mensch eine KI-Entscheidung überprüft. Allerdings nutzen immer mehr Unternehmen Bewerbungsplattformen, auf denen man diese Einwilligung zwingendermassen geben muss, wenn man sich bewerben will. Es ist zwar absehbar, dass die Schweiz ihre Gesetzgebung der EU anpassen wird. Aber bis es soweit ist, können noch einige Jahre vergehen, in welchen sich die KI-Anwendungen rasend schnell weiterentwickeln werden. HR-Fachpersonen sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um Risiken und Chancen der KI optimal zu managen. 🔍

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